Die Gebühren des Unterbevollmächtigten

Der Unterbevollmächtigte erhält folgende Gebühren:

  • Gem. Nr. 3401 VV RVG eine 0,65 Verfahrensgebühr für die Vertretung in einem Termin (die Hälfte der dem Hauptbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr).
  • Gem. Nr. 3405 VV RVG höchstens* eine 0,5 Verfahrensgebühr, wenn sein Auftrag endigt, bevor der Termin begonnen hat. (*Mit „höchstens" ist lediglich gemeint, dass - wenn die Verfahrensgebühr für die vorzeitige Erledigung üblicherweise höher ist, der Unterbevollmächtigte trotzdem nur 0,5...

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