Die Gebührenteilung des Unterbevollmächtigten und des Verkehrsanwaltes mit dem Hauptbevollmächtigten, Vereinbarungen im eigenen Namen

Regelmäßig vereinbart man die Gebühren zu teilen. Man schreibt ungefähr so:

„Ich bitte Sie, meine ständige Mandantin, die ABC-Firma, in obiger Angelegenheit zu vertreten und den Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem ...Gericht am ... für mich wahrzunehmen. Weiterhin bitte ich Sie, dass die entstandenen Gebühren einschließlich der Post- und Telekomentgelte - mit Ausnahme der Korrespondenzgebühr bzw. der Kosten eines Unterbevollmächtigten, die normalerweise nicht erstattungsfähig sind -...


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