Der Korrespondenz- bzw. Verkehrsanwalt

Der Verkehrs- bzw. Korrespondenzanwalt ist der Rechtsanwalt, welcher lediglich den Schriftverkehr zwischen der Partei und dem eigentlichen Prozessbevollmächtigten führt, da er nicht beim BGH zugelassen ist.

 

  • Der Rechtsanwalt am Wohnort des Mandanten ist der Korrespondenzanwalt, der Rechtsanwalt am Gerichtsort ist der Hauptbevollmächtigte.

 

Der Auftrag des Korrespondenzanwaltes beschränkt sich lediglich auf die Führung des Verkehrs der Partei mit dem Verfahrensbevollmächtigten. Verfahren mit...


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