Korrespondenzgebühr und Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherer übernehmen die Kosten für einen Korrespondenzanwalt, wenn der Versicherungsnehmer mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt wohnt. Die Kosten des Hauptbevollmächtigten werden in Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen Rechtsanwalts übernommen. Reisekosten des Versicherungsnehmers werden nur übernommen, wenn sein Erscheinen als Beschuldigter oder Partei bei einem ausländischen Gericht vorgeschrieben und zur...


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