Die Beauftragung eines auswärtigen Anwalts und Gebührenerstattung für eine WoBauGesellschaft unter besonderen Umständen

Fall kurz und bündig:
 

Klägerin: Eine Wohnungsbaugesellschaft in Dresden, Hauptverwaltung in Bochum, führt aus Bochum Konzernintern die Rechtsstreitigkeiten auch in Dresden über eine Anwaltskanzlei in Essen, für den Gerichtstermin nahm sie sich dann aber doch noch einen Unterbevollmächtigten in Dresden.
 

Beklagte: Eine Mieterin aus Dresden, nahm sich für den Verhandlungstermin einen Anwalt aus Dresden. Durch Zahlungen der Rückstände vor dem Termin wurde die Hauptsache für erledigt erklärt.
 

Kosten...


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