- Arbeitsgerichtsverfahren
- Betreuervergütung
- Beweissicherungsverfahren
- Bußgeldsachen
- Familiensachen Allgemeines
- Familiensachen Verfahrenswerte nach FamFG / FamGKG
- Familiensachen Gebühren nach FamFG / FamGKG
- Familiensachen Pflegschaft / Betreuung / Vormundschaft
- Finanzverfahren
- Kapitalanlegermusterverfahren KapMuG
- Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Design-, Topographieschutz- und Sortenschutzsachen
- Prozesspflegervergütung
- Sozialverfahren
- Steuersachen
- Strafsachen
- Untervollmachts-/Korrespondenzmandate
- Postulationsfähigkeit
- Der Hauptbevollmächtigte und der Unterbevollmächtigte
- Die Gebühren des Unterbevollmächtigten
- Die Gebühren des Hauptbevollmächtigten bei Untervollmacht
- Gebühren für den Hauptbevollmächtigten und Unterbevollmächtigten nebeneinander am Beispiel eines Vergleichsabschlusses nach § 278 Abs. 6 ZPO im schriftlichen Verfahren
- Der Korrespondenz- bzw. Verkehrsanwalt
- Die Gebühren des Korrespondenzanwaltes
- Die Gebührenteilung des Unterbevollmächtigten und des Verkehrsanwaltes mit dem Hauptbevollmächtigten, Vereinbarungen im eigenen Namen
- Aufpassen bei der Entgegennahme von Untervollmachtsmandaten - sehr oft mangelnde Gebührenabstimmung und Marketingpauschale
- Fiktive Reisekostenaufrechnung für weiteren Anwalt bei Untervollmacht - Hausanwalt - Verkehrsanwalt
- Muster fiktive Reisekostenaufrechnung für weiteren Anwalt
- Die Beauftragung eines auswärtigen Anwalts und Gebührenerstattung für eine WoBauGesellschaft unter besonderen Umständen
- Die Einzeltätigkeit des Anwalts
- Zusammenfassung der Gebühren UVB / KA-RA anhand einer Übersicht
- Korrespondenzgebühr und Rechtsschutzversicherung
- Untervollmachtsgebühren in Sozialverfahren
- Unfallsachen
- Urkundenprozess
- Verbraucherrechtedurchführungsgesetz: Abhilfeklage, Sammelklage Gebühren, Werte, Angelegenheiten
- Verfassungsbeschwerde
- Vergabeverfahren
- Verwaltungsverfahren
- Verfahren innerhalb der Europäischen Union
- WBO-Verfahren (Wehrbeschwerdeordnung)
- WEG-Verfahren (Wohnungseigentumsverfahren)
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- Archiv: RA-Gebühren II
Postulationsfähigkeit
Die Abrechnung des Hauptbevollmächtigten mit dem Unterbevollmächtigten oder umgekehrt hat seit Inkrafttreten der neuen Regelung über die Postulationsfähigkeit der Rechtsanwälte (= An welchem Gericht darf der Rechtsanwalt neben den Gerichten, an denen er zugelassen ist, zusätzlich auftreten?) wieder mehr an Bedeutung gewonnen als zuvor. Und seit dem Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft, in Kraft seit 1.6.2007, ist jegliche Zulassungspflicht vor einem bestimmten Gericht...
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