Absprachen von Gerichtsvollziehern mit Schuldnern wirksam vorbeugen

Frage an Herrn OGV Lux: Sprechen sich die Gerichtsvollzieher tatsächlich mit den Schuldnern vor Vollstreckung ab, damit Schuldner ihr Vermögen noch schnell  zur Seite schaffen können? Und wenn ja, was können wir dagegen tun?

 

Seine ungefähre Antwort: Grundsätzlich ist der Gerichtsvollzieher verpflichtet, den Weisungen des Auftraggebers nach Folge zu leisten. (§ 31 GVGA - Weisungen des Gläubigers hat der Gerichtsvollzieher insoweit zu berücksichtigen, als sie mit den Gesetzen oder der...


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