Einsichtnahme in Gerichtsvollzieherakten

Manchmal ist es ratsam, in die Gerichtsvollzieherakten zu schauen, falls der sich handschriftlich Notizen gemacht hat, aus denen sich vielleicht eine zu vollstreckende Forderung ergeben könnte. Dieses Recht auf Einsichtnahme steht den Beteiligten gem. § 42 GVO zu.

 


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