Gerichtsvollzieherkosten für abgegebene Aufträge wegen Unzuständigkeit

Wird ein örtlich unzuständiger Gerichtsvollzieher beauftragt, gibt dieser den Auftrag an einen zuständigen Gerichtvollzieher ab. Der Gläubiger sollte dies mit beantragt haben. Eine Gebühr wird nicht erhoben, wenn der Auftrag an einen anderen Gerichtsvollzieher abgegeben wird oder hätte abgegeben werden können (Abschnitt 6 Vorbem. KV-GvKostG). Allerdings kann das so pauschal nicht gesagt werden. Denn wird in einen anderen Amtsgerichtsbezirk abgegeben, kann der Gerichtsvollzieher sehr wohl...


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