Gerichtsvollzieherin empfiehlt, beim Schuldner Betreuung anzuordnen und geht wieder

Kundenfrage: Die Gerichtsvollzieherin teilte mir auf meinen im Jahr 2012 erteilten ZV- und eidesstattlichen Versicherungsantrag mit, dass der Schuldner betreut gehört. Er sei geistig nicht in der Lage, die eidesstattliche Versicherung allein abzugeben. Er sei verwirrt und soweit sie das sehen konnte, sei nichts zu pfänden gewesen. Zudem sei er gewalttätig/verrückt. Sie riet uns, dass wir ein Betreuungsverfahren gegen den Schuldner einleiten sollten und sandte die ZV-Unterlagen an uns zurück....


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