Gerichtsvollzieher untereinander

Sind bei einem Amtsgericht mehrere Gerichtsvollzieher beschäftigt, ist jedem von ihnen ein Geschäftsbezirk zugeordnet. Der Gläubiger kann an die zuständige Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichtes XY schreiben, kann aber auch „seinen" Gerichtsvollzieher aus seinem Amtsgerichtsbezirk oder dem Bezirk, wo gepfändet oder zugestellt werden soll, auswählen. Soll nur zugestellt werden, kann er auch „seinen" vertrauten Gerichtsvollzieher beauftragen.

 


Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!