Gerichtsvollzieherkosten / Angelegenheiten

  • Einem Vollstreckungsauftrag können mehrere Vollstreckungstitel zugrunde liegen. Ein Auftrag umfasst alle Amtshandlungen, die zu seiner Durchführung erforderlich sind.
  • Wenn für die Erledigung eines Auftrages verschiedene Gerichtsvollzieher an verschiedenen Amtsgerichtsbezirken tätig werden müssen, gilt für jeden einzelnen Gerichtsvollzieher der besondere Auftrag.
  • Jeweils verschiedene Angelegenheiten sind gem. § 3 GvKostG die Parteizustellung, die Zwangsvollstreckung einschließlich der Verwertung...

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