Auslagenerstattung (Reisekosten, Dokumentenpauschale, PTE, Umsatzsteuer) bei PKH

Auslagen, insbesondere Reisekosten, sind gem. § 46 Abs. 1 RVG nicht zu erstatten, wenn sie zur sachgemäßen Durchführung der Angelegenheit nicht erforderlich waren! Waren sie erforderlich, sind sie auch zu erstatten.

 

Beleuchten wir zunächst die Reisekosten, deren Erstattung oft ein Problem darstellt, wenn der Rechtsanwalt am Wohnort des Mandanten beauftragt wird, der Gerichtsort jedoch in einem anderen Gerichtsbezirk liegt.


Fest steht: Wenn das Gericht des Rechtszugs auf Antrag des Rechtsanwalts...


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