Beiordnung für zweiten Anwalt nach Mandatsniederlegung beim ersten Rechtsanwalt

Fall: Der Beklagte wurde durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten. Ein Prozesskostenhilfeantrag war durch diesen Prozessbevollmächtigten nicht gestellt worden. Knapp zwei Wochen vor dem Kammertermin zeigte ein neuer Prozessbevollmächtigte an, dass er ab sofort die rechtlichen Interessen des Beklagten vertrete. Er nahm inhaltlich zu den Klageanträgen Stellung und beantragte die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter seiner Beiordnung. Die Klage wurde mit Urteil abgewiesen.

 

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