- Beratungshilfe Allgemeines
- Beratungshilfe Gebühren
- Beratungshilfe Formulare
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- PKH Allgemeines
- PKH Bewilligungsverfahren
- PKH Beiordnung und Kostenerstattung
- Wirkungen der Prozesskostenhilfe
- Die Fälligkeit des Vergütungsanspruches - Fristen bei PKH
- PKH-Gebührentabelle § 49 RVG
- Umfang der Beiordnung in PKH-Verfahren und Festsetzung der Kosten von der Staatskasse
- Gemeinsame Streitgenossenschaft (mehrere Mandanten) mit teilweiser Bewilligung von PKH
- Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei PKH
- Beiordnung des beauftragten Rechtsanwalts, angestellter Anwalt übernimmt
- Beiordnung für zweiten Anwalt nach Mandatsniederlegung beim ersten Rechtsanwalt
- Beiordnung und Bestellung des Rechtsanwalts durch Justizbehörden
- Erstattungspflicht der Gebühren von der Gegenseite (Festsetzung § 126 ZPO, Rückfestsetzung)
- Kostenquotelung bei PKH (§ 106 ZPO, § 126 ZPO)
- Kostenschuldnerhaftung Gerichtskosten bei Vergleich mit Prozesskostenhilfe
- Der heikle Kostenvorschuss bei PKH von der Staatskasse oder vom Mandanten
- Der Notanwalt - § 39 RVG - Beiordnung
- VKH für nicht rechtshängige Ansprüche, auch Mehrvergleich, in Ehesachen und PKH im Arbeitsrecht u. a. Verfahren
- VKH-Gebührenerstattung von Staatskasse für notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung im Rahmen des Scheidungsverfahrens
- Verfahrenskostenhilfe-Beiordnung in Familiensachen
- PKH bewilligt, Mandant stirbt, fehlende Kostenentscheidung, was nun?
- Die weitere Vergütung des PKH-Anwalts / Ratenzahlung
- Falsche Abrechnung bei PKH, Gericht will nun Geld zurück, Verjährung und Verwirkung
- Gericht hat PKH- und Gegner normale Kosten bezahlt, wer bekommt sein Geld zurück?
- Auslagenerstattung (Reisekosten, Dokumentenpauschale, PTE, Umsatzsteuer) bei PKH
- Vorsicht bei Abtretung der Gebührenansprüche an eine Firma bei PKH, wenn ggf. Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss eingelegt werden muss
- Rechtsbeschwerde PKH
- Die Staatskasse und ihr Beitreibungsrecht
- Tätigwerden für den PKH-Mandanten auch nach Abschluss der Hauptsache?
- Haftung des Erben bei PKH-Bewilligung, Tod der Partei
- PKH-Gebühren im Einstweiligen Anordnungsverfahren in Sozialverfahren
- PKH ja oder nein? Einzelne Verfahren, einzelne Gebühren
- PKH Aufhebung
- PKH Formulare und ERV
- PKH innerhalb der Europäischen Union
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- RS-Vers Deckungszusage
- RS-Vers Kostenerstattung
- RS-Vers Quotenvorrecht
- RS-Vers Streitfragen
- RS-Vers Schiedsverfahren
- Prozessfinanzierung Mandantenfactoring
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- Archiv: BerH / PKH / RS
Beiordnung des beauftragten Rechtsanwalts, angestellter Anwalt übernimmt
Wird der armen Partei ein bei dem beauftragten Rechtsanwalt angestellter Anwalt im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet, so kommt ein Anwaltsvertrag mit letzterem spätestens dadurch zustande, dass der Anwalt im Einverständnis mit der Partei tätig wird.
Hat die arme Partei vor der Beiordnung eines angestellten Rechtsanwalts dem Prinzipal* ein Mandat erteilt, besteht dieser Vertrag auch nach der Beiordnung fort, wenn nichts anderes vereinbart ist. Der angestellte Anwalt haftet in einem solchen...
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