Kostenquotelung bei PKH (§ 106 ZPO, § 126 ZPO)

Fortsetzung Beispiel von vorhergehender Überschrift:

→ „... Die Klägerkosten II. Instanz betragen somit ... EUR; abzüglich PKH-Vergütung aus der Staatskasse; verbleiben ... EUR gegen den Beklagten festzusetzen."

 
Nach § 45 RVG kann der beigeordnete Anwalt seine Vergütung von der Staatskasse fordern. Um diese zu entlasten, geben die §§ 45 und 46 RVG ihm das Recht, seine Wahlanwaltsgebühren nebst Auslagen bei dem durch Urteil oder Vergleich kostenpflichtig festgestellten Gegner beizutreiben. Sobald...


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