Gemeinsame Streitgenossenschaft (mehrere Mandanten) mit teilweiser Bewilligung von PKH

Wenn zwei Streitgenossen (gemeinsame Mandanten) ein und denselben Prozessbevollmächtigten mit der Wahrnehmung ihrer Interessen in einem Rechtsstreit beauftragen, aber nur bei einem von ihnen die persönlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vorliegen, ist die Bewilligung bezüglich der Anwaltsgebühren auf die für diesen Fall in Nr. 1008 VV RVG vorgesehenen Erhöhungsbeträge zu beschränken. Das heißt, dass sich bei zwei Streitgenossen, wovon nur einer PKH bewilligt...


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