Tätigwerden für den PKH-Mandanten auch nach Abschluss der Hauptsache?

Kundenfragen: Muss man denn nach Abschluss der Hauptsache im PKH/VKH-Verfahren noch weiterhin für seinen Mandanten tätig werden?

 

Antwort: Die Frage ist sehr berechtigt, denn ein PKH-Verfahren einschließlich aller Zahlungen kann sich sehr lange hinziehen. Auf Verlangen des Gerichts muss die Partei nämlich jederzeit erklären, ob eine Veränderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingetreten ist. Dies darf und muss sie innerhalb von vier Jahren tun, d. h. eine Änderung zum...


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