PKH-Gebührentabelle § 49 RVG

In einem Verfahren, in welchem PKH bewilligt wurde, entstehen dem beigeordneten Rechtsanwalt dieselben Gebühren, wie in einem Verfahren, in welchem keine PKH bewilligt wurde. Es besteht jedoch ein wesentlicher Unterschied, denn bei Prozesskostenhilfe muss der Rechtsanwalt die Tabelle zu § 49 RVG anwenden (und nicht die Tabelle zu § 13 RVG). Der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete oder zum Prozesspfleger bestellte Rechtsanwalt erhält gem. § 45 Abs. 1 RVG die gesetzliche Vergütung aus der...


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