Vorsicht bei Abtretung der Gebührenansprüche an eine Firma bei PKH, wenn ggf. Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss eingelegt werden muss

Es geht um die Frage, ob der beigeordnete Anwalt, der seine Gebührenansprüche an eine Firma abgetreten hat, gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss selbst Beschwerde einlegen muss oder ob das die Firma machen kann, an die die Vergütungsansprüche abgetreten wurden.
 

Beispiel: Rechtsanwalt H wurde im Rahmen der Prozesskostenhilfe den Klägern beigeordnet. Er trat allerdings die Gebührenansprüche an eine Firma ab. Die Firma legte Rechtsmittel gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss im Namen des...


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