Die Staatskasse und ihr Beitreibungsrecht

Paragraf 59 Abs. 1 RVG verschafft dem Gericht ein so genanntes Rückgriffsrecht, denn wenn die Staatskasse an den Rechtsanwalt PKH-Gebühren gezahlt hat, geht in demselben Moment der Anspruch auf Rückforderung vom Gegner auf die Staatskasse über.

 

Beispiel:

→ „Der Betrag in Höhe von ... EUR ist gem. § 59 Abs. 1 RVG auf die Staatskasse übergegangen und wird vom Kostenschuldner durch das Gericht gesondert eingezogen. ..."  

 

 

Wenn die Staatskasse zu viel gezahlt hat, erfolgt die...


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