Wert Abstammungssachen, Anerkennung der Vaterschaft

In Abstammungsverfahren

  • auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses, insbesondere der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer Anerkennung der Vaterschaft und
  • auf Anfechtung der Vaterschaft

ist gem. § 47 FamGKG ein Gegenstandswert i. H. v. 2.000 EUR anzusetzen.

 

In den übrigen Abstammungssachen, insbesondere in Verfahren

  • auf Ersetzung der Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung und Anordnung der Duldung einer Probeentnahme und
  • auf Einsicht in ein...

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