Wert Unterhaltsverzicht

Bei wechselseitigem Unterhaltsverzicht muss der monatliche Unterhalt, welcher zur Zahlung in Betracht gekommen wäre, geschätzt werden, und zwar der höchste in Zukunft in Betracht kommende Unterhaltsbetrag. Von diesem geschätzten Jahresunterhalt nimmt man einen Bruchteil. Die Rechtsprechung geht dabei von einem Wert i. H. v. rd. 1.200 EUR aus. Dieser Wert gilt allerdings für die durchschnittlichen Verhältnisse. Andere Gerichte befanden wiederum einen Wert i. H. v. rd. 1.800 EUR für angemessen....


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