- Arbeitsgerichtsverfahren
- Betreuervergütung
- Beweissicherungsverfahren
- Bußgeldsachen
- Familiensachen Allgemeines
- Familiensachen Verfahrenswerte nach FamFG / FamGKG
- Gegenstandswerte - Verfahrenswerte im Familienrecht nach dem FamGKG u. a. Kostengesetzen
- Wert Verbundverfahren
- Wert Ehescheidung
- Wert Scheidungsfolgenvereinbarung - Angelegenheiten
- Wert Güterrechtliche Angelegenheiten
- Wert Gestattung des Getrenntlebens der Ehegatten im Wege der EAO
- Wert Ehewohnung
- Wert Hausrat Haushalt
- Wert Verfahrenskostenvorschuss im Wege der EAO
- Wert Versorgungsausgleich
- Wert Elterliche Sorge
- Wert Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Wert Umgangsrecht
- Wert Kindesherausgabe
- Wert vermögensrechtliche Kindschaftssachen und Pflege in einer Kindschaftssache
- Wert Ehegattenunterhalt / Kindesunterhalt
- Wert Unterhaltsverzicht
- Wert Unterhaltsvergleich
- Wert Unterhalt im Wege der Einstweiligen Anordnung
- Wert Abänderungsklage Kindes- und Ehegattenunterhalt
- Wert Vertraglicher Unterhalt
- Wert Stufenklage / "steckengebliebene" Stufenklage
- Muster Stufenklage Unterhalt
- Handelt es sich bei Vaterschaftsfeststellungsantrag und Zahlung von Unterhalt um eine Stufenklage?
- Wert Zugewinnausgleich
- Wert Zugewinnausgleich Auskunftsanspruch
- Wert Zugewinnausgleichsverzicht
- Wert Zugewinnstundung
- Wert Übertragung von Vermögensrechten / Vermögensgegenständen
- Wert Auseinandersetzung Lebensgemeinschaft über ein Grundstück
- Wert Gewaltschutzmaßnahmen
- Wert Abstammungssachen, Anerkennung der Vaterschaft
- Wert Adoptionssachen
- Familiensachen Gebühren nach FamFG / FamGKG
- Familiensachen Pflegschaft / Betreuung / Vormundschaft
- Finanzverfahren
- Kapitalanlegermusterverfahren KapMuG
- Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Design-, Topographieschutz- und Sortenschutzsachen
- Prozesspflegervergütung
- Sozialverfahren
- Steuersachen
- Strafsachen
- Untervollmachts-/Korrespondenzmandate
- Unfallsachen
- Urkundenprozess
- Verbraucherrechtedurchführungsgesetz: Abhilfeklage, Sammelklage Gebühren, Werte, Angelegenheiten
- Verfassungsbeschwerde
- Vergabeverfahren
- Verwaltungsverfahren
- Verfahren innerhalb der Europäischen Union
- WBO-Verfahren (Wehrbeschwerdeordnung)
- WEG-Verfahren (Wohnungseigentumsverfahren)
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- Archiv: RA-Gebühren II
Wert Unterhaltsverzicht
Bei wechselseitigem Unterhaltsverzicht muss der monatliche Unterhalt, welcher zur Zahlung in Betracht gekommen wäre, geschätzt werden, und zwar der höchste in Zukunft in Betracht kommende Unterhaltsbetrag. Von diesem geschätzten Jahresunterhalt nimmt man einen Bruchteil. Die Rechtsprechung geht dabei von einem Wert i. H. v. rd. 1.200 EUR aus. Dieser Wert gilt allerdings für die durchschnittlichen Verhältnisse. Andere Gerichte befanden wiederum einen Wert i. H. v. rd. 1.800 EUR für angemessen....
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