Wert Umgangsrecht

Verbundverfahren:

Gem. § 44 FamGKG ist für die Regelung des Umgangs über ein Kind von der Erhöhung des Ehescheidungsverfahrenswertes um 20 Prozent auszugehen. Maximal ist ein Wert von 3.000 EUR (Bis 31.12.2020). Seit dem 1.1.2021 (KostRÄG 2021) ist maximal ein Wert von 4.000 EUR anzusetzen.

 

Beispiel 1: Der Wert der Ehescheidung beträgt 3.500 EUR. Es wurde die elterliche Sorge für ein Kind mit geregelt und die Umgangsregelung getroffen. Wie hoch ist der Gegenstandswert insgesamt?

 

Lösung: Der Wert...


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