- Arbeitsgerichtsverfahren
- Betreuervergütung
- Beweissicherungsverfahren
- Bußgeldsachen
- Familiensachen Allgemeines
- Familiensachen Verfahrenswerte nach FamFG / FamGKG
- Gegenstandswerte - Verfahrenswerte im Familienrecht nach dem FamGKG u. a. Kostengesetzen
- Wert Verbundverfahren
- Wert Ehescheidung
- Wert Scheidungsfolgenvereinbarung - Angelegenheiten
- Wert Güterrechtliche Angelegenheiten
- Wert Gestattung des Getrenntlebens der Ehegatten im Wege der EAO
- Wert Ehewohnung
- Wert Hausrat Haushalt
- Wert Verfahrenskostenvorschuss im Wege der EAO
- Wert Versorgungsausgleich
- Wert Elterliche Sorge
- Wert Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Wert Umgangsrecht
- Wert Kindesherausgabe
- Wert vermögensrechtliche Kindschaftssachen und Pflege in einer Kindschaftssache
- Wert Ehegattenunterhalt / Kindesunterhalt
- Wert Unterhaltsverzicht
- Wert Unterhaltsvergleich
- Wert Unterhalt im Wege der Einstweiligen Anordnung
- Wert Abänderungsklage Kindes- und Ehegattenunterhalt
- Wert Vertraglicher Unterhalt
- Wert Stufenklage / "steckengebliebene" Stufenklage
- Muster Stufenklage Unterhalt
- Handelt es sich bei Vaterschaftsfeststellungsantrag und Zahlung von Unterhalt um eine Stufenklage?
- Wert Zugewinnausgleich
- Wert Zugewinnausgleich Auskunftsanspruch
- Wert Zugewinnausgleichsverzicht
- Wert Zugewinnstundung
- Wert Übertragung von Vermögensrechten / Vermögensgegenständen
- Wert Auseinandersetzung Lebensgemeinschaft über ein Grundstück
- Wert Gewaltschutzmaßnahmen
- Wert Abstammungssachen, Anerkennung der Vaterschaft
- Wert Adoptionssachen
- Familiensachen Gebühren nach FamFG / FamGKG
- Familiensachen Pflegschaft / Betreuung / Vormundschaft
- Finanzverfahren
- Kapitalanlegermusterverfahren KapMuG
- Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Design-, Topographieschutz- und Sortenschutzsachen
- Prozesspflegervergütung
- Sozialverfahren
- Steuersachen
- Strafsachen
- Untervollmachts-/Korrespondenzmandate
- Unfallsachen
- Urkundenprozess
- Verbraucherrechtedurchführungsgesetz: Abhilfeklage, Sammelklage Gebühren, Werte, Angelegenheiten
- Verfassungsbeschwerde
- Vergabeverfahren
- Verwaltungsverfahren
- Verfahren innerhalb der Europäischen Union
- WBO-Verfahren (Wehrbeschwerdeordnung)
- WEG-Verfahren (Wohnungseigentumsverfahren)
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- Archiv: RA-Gebühren II
Wert Gestattung des Getrenntlebens der Ehegatten im Wege der EAO
Mittels einstweiliger Anordnung kann das Getrenntleben der Eheleute geregelt werden. Dieses Verfahren kann weder als Folgesache im Verbund noch als selbstständige Familiensache stattfinden. Auch wenn dieses Verfahren gerichtsgebührenfrei ist, kann der Rechtsanwalt den in Literatur und Rechtsprechung angenommenen Wert i. H. v. 500 EUR, nach Lage des Falles höher oder niedriger, annehmen. Durch das neue FamFG, in dem Einstweilige Anordnungen als selbstständige Verfahren gelten (siehe Suchwort „Fa...
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