Wert Gestattung des Getrenntlebens der Ehegatten im Wege der EAO

Mittels einstweiliger Anordnung kann das Getrenntleben der Eheleute geregelt werden. Dieses Verfahren kann weder als Folgesache im Verbund noch als selbstständige Familiensache stattfinden. Auch wenn dieses Verfahren gerichtsgebührenfrei ist, kann der Rechtsanwalt den in Literatur und Rechtsprechung angenommenen Wert i. H. v. 500 EUR, nach Lage des Falles höher oder niedriger, annehmen. Durch das neue FamFG, in dem Einstweilige Anordnungen als selbstständige Verfahren gelten (siehe Suchwort „Fa...


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