Wert Kindesherausgabe

Verbundverfahren:

Nach § 44 FamGKG ist für die Regelung der Herausgabe eines Kindes von der Erhöhung des Ehescheidungsverfahrenswertes um 20 Prozent auszugehen. Maximal ist ein Wert von 3.000 EUR bzw. seit dem 1.1.2021 (KostRÄG 2021) ist maximal ein Wert von 4.000 EUR anzusetzen.

 

Beispiel 1: Der Wert der Ehescheidung beträgt 5.000 EUR. Es wurde die elterliche Sorge für ein Kind mit geregelt, die Umgangsregelung getroffen und die Kindesherausgabe geklärt. Wie hoch ist der Gegenstandswert...


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