Wert Scheidungsfolgenvereinbarung - Angelegenheiten

Die Streitwerte für eine Scheidungsfolgenvereinbarung, i. d. R. außergerichtliche Vereinbarung, werden wie die Werte im Verbundverfahren berechnet, wenn die Regelung der Folgesachen für den Fall der Scheidung getroffen wird. Gem. § 137 Abs. 1 FamFG sind Folgesachen, für die für den Fall der Scheidung eine Entscheidung herbeizuführen ist, gleichzeitig und zusammen mit der Scheidungssache zu verhandeln, und - sofern dem Scheidungsantrag stattgegeben wird - zu entscheiden. Die Werte sind gem. § 22...


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