Wert Versorgungsausgleich

Das Versorgungsausgleichsverfahren wird i. d. R. im Verbundverfahren behandelt. Ob diese Folgesache im Verbund, vom Verbund abgetrennt oder im selbstständigen Verfahren behandelt wird, spielt bei der Berechnung des Wertes keine Rolle. Ausschlaggebend für die Wertberechnung ist § 50 FamGKG.

 

Gemäß § 50 FamGKG                      

  • beträgt der Gegenstandswert für jedes Anrecht 10 % des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten und 
  • bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung für jedes...

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