- Arbeitsgerichtsverfahren
- Betreuervergütung
- Beweissicherungsverfahren
- Bußgeldsachen
- Familiensachen Allgemeines
- Familiensachen Verfahrenswerte nach FamFG / FamGKG
- Gegenstandswerte - Verfahrenswerte im Familienrecht nach dem FamGKG u. a. Kostengesetzen
- Wert Verbundverfahren
- Wert Ehescheidung
- Wert Scheidungsfolgenvereinbarung - Angelegenheiten
- Wert Güterrechtliche Angelegenheiten
- Wert Gestattung des Getrenntlebens der Ehegatten im Wege der EAO
- Wert Ehewohnung
- Wert Hausrat Haushalt
- Wert Verfahrenskostenvorschuss im Wege der EAO
- Wert Versorgungsausgleich
- Wert Elterliche Sorge
- Wert Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Wert Umgangsrecht
- Wert Kindesherausgabe
- Wert vermögensrechtliche Kindschaftssachen und Pflege in einer Kindschaftssache
- Wert Ehegattenunterhalt / Kindesunterhalt
- Wert Unterhaltsverzicht
- Wert Unterhaltsvergleich
- Wert Unterhalt im Wege der Einstweiligen Anordnung
- Wert Abänderungsklage Kindes- und Ehegattenunterhalt
- Wert Vertraglicher Unterhalt
- Wert Stufenklage / "steckengebliebene" Stufenklage
- Muster Stufenklage Unterhalt
- Handelt es sich bei Vaterschaftsfeststellungsantrag und Zahlung von Unterhalt um eine Stufenklage?
- Wert Zugewinnausgleich
- Wert Zugewinnausgleich Auskunftsanspruch
- Wert Zugewinnausgleichsverzicht
- Wert Zugewinnstundung
- Wert Übertragung von Vermögensrechten / Vermögensgegenständen
- Wert Auseinandersetzung Lebensgemeinschaft über ein Grundstück
- Wert Gewaltschutzmaßnahmen
- Wert Abstammungssachen, Anerkennung der Vaterschaft
- Wert Adoptionssachen
- Familiensachen Gebühren nach FamFG / FamGKG
- Familiensachen Pflegschaft / Betreuung / Vormundschaft
- Finanzverfahren
- Kapitalanlegermusterverfahren KapMuG
- Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Design-, Topographieschutz- und Sortenschutzsachen
- Prozesspflegervergütung
- Sozialverfahren
- Steuersachen
- Strafsachen
- Untervollmachts-/Korrespondenzmandate
- Unfallsachen
- Urkundenprozess
- Verbraucherrechtedurchführungsgesetz: Abhilfeklage, Sammelklage Gebühren, Werte, Angelegenheiten
- Verfassungsbeschwerde
- Vergabeverfahren
- Verwaltungsverfahren
- Verfahren innerhalb der Europäischen Union
- WBO-Verfahren (Wehrbeschwerdeordnung)
- WEG-Verfahren (Wohnungseigentumsverfahren)
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- Archiv: RA-Gebühren II
Wert Ehescheidung
Der Wert der Ehescheidung richtet sich grundsätzlich auch für die Anwaltsgebühren nach § 43 FamGKG. Demnach ist der Verfahrenswert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und aller Faktoren, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Ehegatten, nach billigem Ermessen zu bestimmen.
Als Verfahrenswert ist zunächst das dreifache Nettomonatseinkommen beider Ehegatten oder Lebenspartner zu Grunde zu legen, mindestens jedoch...
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