Wert Zugewinnstundung

Der Wert ist gem. § 3 ZPO zu schätzen. Wenn eine Ausgleichssumme gestundet werden soll, ist das Interesse des Antragstellers maßgebend, welches er an der Stundung hat.1 Der Wert könnte wie folgt angenommen werden:

 

Beispiel: Wenn der Antragsteller bspw. 10,5 % Zinsen für einen Kredit, den er zwecks Zahlung des Zugewinnes aufnehmen müsste, zahlen soll und den Antragsgegner bittet, ihm die Ausgleichszahlung gegen Verzinsung mit 5 % zu stunden, kann als Wert die Differenz der Zinsen, die der...


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