Wert Zugewinnausgleichsverzicht

Wenn beide Parteien wechselseitig auf die Berechnung des Zugewinns verzichten, ist der Wert fiktiv anzunehmen. Man geht in der Rechtsprechung teilweise von einem Prozentwert von dem zu erwartenden Zugewinn aus. Manche Amtsgerichte gehen von einem Pauschalwert (meist bei Abschluss eines Vergleichs) von rd. 750 EUR aus, andere Richter setzen rd. 1.200 EUR als fiktive, starre Größe fest. 


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