Wert Übertragung von Vermögensrechten / Vermögensgegenständen

Es könnte doch sein, dass ein ausgleichspflichtiger Ehegatte an den anderen Ehegatten Vermögensgegenstände zu übertragen hat. Hier ist nicht der Wert des zu übertragenden Gegenstandes maßgebend, sondern das Interesse des Antragstellers, den Gegenstand anstatt Geld zu erhalten.

 

Beispiel: Der Antragsteller beantragt, ihm ein Stilmöbel zu übertragen. Dieses zeichnet als Verkehrswert eine Summe i. H. v. 40.000 EUR. Die Antragsgegnerin kommt dem Antragsteller entgegen und ist bereit, sich auf die...


Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!