Wert Unterhaltsvergleich

Sollten sich die Parteien dahingehend vergleichen, dass die zu zahlenden Unterhaltsansprüche durch eine einmalige Abfindung für immer getilgt werden, wird nicht der Vergleichsbetrag als Wert angenommen, auch wenn er höher ist als der Wert der zu zahlenden Unterhaltsansprüche, sondern der Wert, worüber sie sich verglichen haben.1

 

 

» Rechtsprechung dazu:

1Lappe, Kosten in Familiensachen, Rn. 223 - 226;
OLG Koblenz, AnwBl. 1984, 202

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