Wert Ehewohnung

Können sich die Ehegatten anlässlich der Scheidung nicht darüber einigen, wer von ihnen die Ehewohnung künftig bewohnen soll, so regelt auf Antrag der Richter die Rechtsverhältnisse an der Wohnung.

 

Nachfolgende Verfahrenswerte ergeben sich aus dem neuen FamFG, FamGKG und dem neuen Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom Mai 2009, in Kraft seit 1.9.20091:

 

Isoliertes Verfahren und Verbundverfahren:

In Ehewohnungssachen nach § 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG, das heißt nach...


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