Abrechnung nach Streitwert oder mit Rahmengebühren, mit oder ohne Gerichtskosten

In Sozialverfahren gibt es zweierlei Maß, wie abgerechnet wird.

  • Zum Einen kann abgerechnet werden mit Festgebühren nach einem Gegenstandswert.
  • Zum Anderen kann abgerechnet werden mit Rahmengebühren innerhalb eines Gebührenrahmens.

 

Dies hängt ab von dem Auftrag, den der Rechtsanwalt für seinen Mandanten erledigt. Beides finden Sie nachfolgend beschrieben.

 

Gemäß § 3 RVG erhält der Rechtsanwalt vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das Gerichtskostengesetz Anwendung findet, Gebühren...


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