Die Abrechnung und Anrechnung von Sozialverfahren, die mit BETRAGSRAHMENGEBÜHREN abgerechnet werden seit 1.1.2021

Bitte schauen Sie sich zunächst die verschiedenen Angelegenheiten1.), 2.), 3.) 4.)  in Sozialverfahren an hier, um nachfolgende Erklärungen besser nachvollziehen zu können.

Betragsrahmengebühren: In außergerichtlich-vorbehördlichen, Sozialverfahren 1.) erhält der Rechtsanwalt nach dem KostRÄG 2021 gem. Nr. 2302 VV RVG eine Geschäftsgebühr in Höhe von 60 bis 768 EUR. Eine Gebühr von mehr als 359 EUR kann er nur fordern, wenn seine Tätigkeit umfangreich oder schwierig war.

 

Wird der Rechtsanwalt...


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