Abtretung der Gebühren, damit der Kostenschuldner, z. B. die ARGE, nicht mit eigenen Forderungen aufrechnen kann

Dürfen die Jobcenter die Anwaltsgebühren kürzen, nur weil sie eigene Forderungen ihren Leistungssuchenden gegenüber haben?

Nein, denn die Aufrechnung von Kostenerstattungsansprüchen für Vorverfahren mit Erstattungsforderungen eines Jobcenters aufgrund der Überzahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II verstößt gegen ein normatives Aufrechnungsverbot.1 

Dies gilt auch, wenn die Gebührenforderung an den Anwalt abgetreten wurde.(siehe Fn 1) 

Beispiel Aufrechnung durch...


Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!