"Verböserungsverbot" für niedrigere Gebühren im Beschwerderechtszug Sozialverfahren

Eine zu hohe Vergütungsfestsetzung führt nicht zur Aufhebung oder Änderung des Festsetzungsbeschlusses. Dem steht das bei der Anfechtung der Vergütungsfestsetzung geltende Verbot der reformatio in peius (Verböserung/Verschlecherung) entgegen. Es verbietet die Herabsetzung des vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle festgesetzten Gesamtbetrages.1


Die Gerichte haben eigenständig nach Maßgabe des Gesetzes unter Berücksichtigung der Berechnungsfaktoren zu entscheiden, ob insgesamt ein Anspruch auf hö...


Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!