Anrechnung der Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr im sozialrechtlichen Eilverfahren

Hatte der Rechtsanwalt noch keinen unbedingten Auftrag für das Eilverfahren, sondern zunächst den Auftrag, das Verfahren außergerichtlich zu regeln, stellen die vorgerichtliche Tätigkeit und die Vertretung im Eilverfahren zwei verschiedene Angelegenheiten dar. Hatte der Rechtsanwalt hingegen den unbedingten einstweiligen Anordnungsauftrag und wird dennoch außergerichtlich tätig, fällt die vorgerichtliche Tätigkeit in die Verfahrensgebühr hinein und stellt nur einen Auftrag dar.

 

Eine...


Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!