Mahnkosten von der ARGE

1. Nachfolgend geht es darum, ob Mahnkosten für die Anmahnung eines Betrages eines Rückzahlungsbescheides zu erstatten sind, wenn die Mahnung nicht direkt von der ARGE, sondern von einer von ihr beauftragten externen Stelle erfolgte.

 

Die Frage nach der Anwendung von Bundes- oder Landesrecht bedarf keiner Entscheidung, weil der Verwaltungsakt vom 14.10.2007 ohnehin (formell) rechtswidrig ist. Die Beklagte war nämlich nach beiden Rechtsgrundlagen zur Erhebung von Mahngebühren nicht befugt, weil...


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