Die Abrechnung und Anrechnung von Sozialverfahren, die mit WERTGEBÜHREN zu berechnen sind seit 1.1.2021

Bitte schauen Sie sich zunächst die verschiedenen Angelegenheiten 1.), 2.), 3.) 4.)  in Sozialverfahren an hier, um nachfolgende Erklärungen besser nachvollziehen zu können.

Gebühren nach Gegenstandswert: In außergerichtlich-vorbehördlichen Sozialverfahren 1.), in denen sich die Gebühren nach einem Gegenstandswert richten, erhält der Rechtsanwalt gem. Nr. 2300 VV RVG die Geschäftsgebühr in Höhe von 0,5 bis 2,5. Diese Geschäftsgebühr erhält er aber nur, wenn er noch nicht gegen einen...


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