20 % Zuschlag auf Gebühren in Strafsachen

» Die Gebührenbestimmung des Rechtsanwalts ist nur dann nach § 14 Abs. 1 Satz 4 RVG nicht bindend, wenn sie unbillig ist. Das ist auch für das RVG dann der Fall, wenn die vom Rechtsanwalt bestimmte Gebühr die als angemessen anzusehende Gebühr um mehr als 20 % übersteigt.01

 

Beispiel § 14 RVG Rahmen auf Grundlage eines Beschlusses des OLG Hamm:02

 

Bedeutung: Bezüglich der Bedeutung der Angelegenheit ist entscheidend, welche Auswirkungen die Angelegenheit für den Betroffenen hatte, was sein...


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