- Arbeitsgerichtsverfahren
- Betreuervergütung
- Beweissicherungsverfahren
- Bußgeldsachen
- Familiensachen Allgemeines
- Familiensachen Verfahrenswerte nach FamFG / FamGKG
- Familiensachen Gebühren nach FamFG / FamGKG
- Familiensachen Pflegschaft / Betreuung / Vormundschaft
- Finanzverfahren
- Kapitalanlegermusterverfahren KapMuG
- Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Design-, Topographieschutz- und Sortenschutzsachen
- Prozesspflegervergütung
- Sozialverfahren
- Steuersachen
- Strafsachen
- Grundlagen in Strafsachen
- Hilfe zur Errechnung der Rahmengebühren in Strafsachen
- 20 % Zuschlag auf Gebühren in Strafsachen
- Strafsachen Berechnungsmethoden
- Die Grundgebühr in Strafsachen
- Verfahrensgebühr für das vorgerichtliche Tätigwerden bzw. vorbereitende Verfahren in Strafsachen
- Die Erhöhungsgebühr in Strafsachen
- Terminsgebühr für verschiedene Terminswahrnehmungen im Strafverfahren, die keine Hauptverhandlungstermine sind
- Gebühren in Strafsachen für den ersten Rechtszug Wahl-/Pflichtverteidiger (VerfG, TermG, Längezuschlag)
- Verzicht auf Pflichtverteidigergebühren für Anspruch auf Wahlverteidigergebühren
- Verweisung vom Amtsgericht an die Große Strafkammer - Angelegenheiten
- Die Zusatzverfahrensgebühr / Befriedungsgebühr Nr. 4141 VV RVG in Strafsachen
- Neuerung, Klarstellung, Erweiterung zur Zusätzlichen Verfahrensgebühr / Befriedungsgebühr Nr. 4141 VV RVG
- Gebühren in Strafsachen, die nebeneinander entstehen können
- Gebühren im Berufungsstrafverfahren
- Gebühren im Revisionsstrafverfahren
- Verbindung und Trennung von Strafsachen
- Verweisung und Zurückverweisung in Strafsachen
- Einziehung und verwandte Maßnahmen in Strafsachen
- Adhäsionsverfahren
- Privatklageverfahren und Nebenklageverfahren
- Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen
- Gebühren in der Strafvollstreckung
- Gebühren für die Tätigkeit im Strafvollzug
- Gebühren für Einzeltätigkeiten des Rechtsanwalts in Strafsachen
- Gebühren für die Strafanzeige
- Die Pauschvergütung für den Pflichtverteidiger
- Die Pauschvergütung für den Wahlverteidiger
- Der Anspruch gegen den Beschuldigten in Strafsachen
- Differenztheorie - Differenzmethode - Der Freispruch und Teilfreispruch - Kostenerstattung
- Entscheidungen zur Differenztheorie in Strafsachen
- Rechtsfolgenbeschränkung im Berufungsstrafverfahren - Kosten bzw. Gebühren
- Die vorsorgliche Abtretung der Gebühren in Strafsachen/Bußgeldsachen, damit nicht aufgerechnet werden kann
- Verrechnung von Vorschüssen und Zahlungen bei Pflichtverteidigung
- Kostenerstattung und Kostenfestsetzung in Strafsachen
- Die Erstreckung der Beiordnung in Straf- und Bußgeldsachen
- Untervollmachts-/Korrespondenzmandate
- Unfallsachen
- Urkundenprozess
- Verbraucherrechtedurchführungsgesetz: Abhilfeklage, Sammelklage Gebühren, Werte, Angelegenheiten
- Verfassungsbeschwerde
- Vergabeverfahren
- Verwaltungsverfahren
- Verfahren innerhalb der Europäischen Union
- WBO-Verfahren (Wehrbeschwerdeordnung)
- WEG-Verfahren (Wohnungseigentumsverfahren)
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- Archiv: RA-Gebühren II
Die Zusatzverfahrensgebühr / Befriedungsgebühr Nr. 4141 VV RVG in Strafsachen
Wenn durch die Mitwirkung des Rechtsanwalts eine Hauptverhandlung entbehrlich wird, so erhält er gem. Nr. 4141 VV RVG eine zusätzliche Gebühr in Höhe der jeweiligen Verfahrensgebühr des Rechtszugs. Hier muss also darauf geachtet werden, welche Verfahrensgebühr (AG, LG, OLG) im Rechtszug entstanden ist, damit die „Zusatzverfahrensgebühr", oder auch „Befriedungsgebühr" genannt, korrekt angesetzt wird. Oder anders ausgedrückt: Die (Zusatz-)Verfahrensgebühr entsteht immer i. H. der Verfahrensgebühr...
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