Die Grundgebühr in Strafsachen

Der Rechtsanwalt erhält für die einmalige Einarbeitung in den Rechtsfall gem. Nrn. 4100 und 4101 VV RVG eine Grundgebühr. Mit der Grundgebühr soll die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall abgegolten werden. Nach der Gesetzesbegründung ist damit der Arbeitsaufwand gemeint, der einmalig mit der Übernahme des Mandats entsteht. Das ist zunächst das erste Gespräch mit dem Mandanten.

 

In Nr. 4100 VV RVG wurde zum 1.8.2013 klargestellt, dass es die Grundgebühr neben der Verfahrensgebühr gibt.01...


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