- Arbeitsgerichtsverfahren
- Betreuervergütung
- Beweissicherungsverfahren
- Bußgeldsachen
- Familiensachen Allgemeines
- Familiensachen Verfahrenswerte nach FamFG / FamGKG
- Familiensachen Gebühren nach FamFG / FamGKG
- Familiensachen Pflegschaft / Betreuung / Vormundschaft
- Finanzverfahren
- Kapitalanlegermusterverfahren KapMuG
- Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Design-, Topographieschutz- und Sortenschutzsachen
- Prozesspflegervergütung
- Sozialverfahren
- Steuersachen
- Strafsachen
- Grundlagen in Strafsachen
- Hilfe zur Errechnung der Rahmengebühren in Strafsachen
- 20 % Zuschlag auf Gebühren in Strafsachen
- Strafsachen Berechnungsmethoden
- Die Grundgebühr in Strafsachen
- Verfahrensgebühr für das vorgerichtliche Tätigwerden bzw. vorbereitende Verfahren in Strafsachen
- Die Erhöhungsgebühr in Strafsachen
- Terminsgebühr für verschiedene Terminswahrnehmungen im Strafverfahren, die keine Hauptverhandlungstermine sind
- Gebühren in Strafsachen für den ersten Rechtszug Wahl-/Pflichtverteidiger (VerfG, TermG, Längezuschlag)
- Verzicht auf Pflichtverteidigergebühren für Anspruch auf Wahlverteidigergebühren
- Verweisung vom Amtsgericht an die Große Strafkammer - Angelegenheiten
- Die Zusatzverfahrensgebühr / Befriedungsgebühr Nr. 4141 VV RVG in Strafsachen
- Neuerung, Klarstellung, Erweiterung zur Zusätzlichen Verfahrensgebühr / Befriedungsgebühr Nr. 4141 VV RVG
- Gebühren in Strafsachen, die nebeneinander entstehen können
- Gebühren im Berufungsstrafverfahren
- Gebühren im Revisionsstrafverfahren
- Verbindung und Trennung von Strafsachen
- Verweisung und Zurückverweisung in Strafsachen
- Einziehung und verwandte Maßnahmen in Strafsachen
- Adhäsionsverfahren
- Privatklageverfahren und Nebenklageverfahren
- Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen
- Gebühren in der Strafvollstreckung
- Gebühren für die Tätigkeit im Strafvollzug
- Gebühren für Einzeltätigkeiten des Rechtsanwalts in Strafsachen
- Gebühren für die Strafanzeige
- Die Pauschvergütung für den Pflichtverteidiger
- Die Pauschvergütung für den Wahlverteidiger
- Der Anspruch gegen den Beschuldigten in Strafsachen
- Differenztheorie - Differenzmethode - Der Freispruch und Teilfreispruch - Kostenerstattung
- Entscheidungen zur Differenztheorie in Strafsachen
- Rechtsfolgenbeschränkung im Berufungsstrafverfahren - Kosten bzw. Gebühren
- Die vorsorgliche Abtretung der Gebühren in Strafsachen/Bußgeldsachen, damit nicht aufgerechnet werden kann
- Verrechnung von Vorschüssen und Zahlungen bei Pflichtverteidigung
- Kostenerstattung und Kostenfestsetzung in Strafsachen
- Die Erstreckung der Beiordnung in Straf- und Bußgeldsachen
- Untervollmachts-/Korrespondenzmandate
- Unfallsachen
- Urkundenprozess
- Verbraucherrechtedurchführungsgesetz: Abhilfeklage, Sammelklage Gebühren, Werte, Angelegenheiten
- Verfassungsbeschwerde
- Vergabeverfahren
- Verwaltungsverfahren
- Verfahren innerhalb der Europäischen Union
- WBO-Verfahren (Wehrbeschwerdeordnung)
- WEG-Verfahren (Wohnungseigentumsverfahren)
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- Archiv: RA-Gebühren II
Verweisung vom Amtsgericht an die Große Strafkammer - Angelegenheiten
Frage: Wir waren in einer Strafsache vor dem Amtsgericht tätig und haben dem Mandanten bereits die Grundgebühr Nr. 4100 VV RVG und die Verfahrensgebühr Nr. 4106 VV RVG in Rechnung gestellt. Danach wurde die Sache nach § 74 GVG an die Große Strafkammer verwiesen. Gebühren für die Berufung kann ich ja nicht abrechnen. Was kann ich abrechnen?
Antwort: Gem. § 20 RVG sind bei Verweisung die Verfahren vor dem verweisenden und vor dem übernehmenden Gericht ein Rechtszug, es sei denn, die Sache wird an...
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