Verweisung vom Amtsgericht an die Große Strafkammer - Angelegenheiten

Frage: Wir waren in einer Strafsache vor dem Amtsgericht tätig und haben dem Mandanten bereits die Grundgebühr Nr. 4100 VV RVG und die Verfahrensgebühr Nr. 4106 VV RVG in Rechnung gestellt. Danach wurde die Sache nach § 74 GVG an die Große Strafkammer verwiesen. Gebühren für die Berufung kann ich ja nicht abrechnen. Was kann ich abrechnen?

 

Antwort: Gem. § 20 RVG sind bei Verweisung die Verfahren vor dem verweisenden und vor dem übernehmenden Gericht ein Rechtszug, es sei denn, die Sache wird an...


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