Gebühren in Strafsachen für den ersten Rechtszug Wahl-/Pflichtverteidiger (VerfG, TermG, Längezuschlag)

Die Gebühren für den 1. Rechtszug sind im Unterabschnitt 3 des Teil 4 VV RVG geregelt. Die Hauptverhandlungsgebühr, wie es sie zu BRAGO-Zeiten gab, wurde nach RVG-Recht in Verfahrensgebühr und Terminsgebühr gesplittet. Es wird also für die Gebühren im Rechtszug die Unterscheidung gemacht,

  1. ob der Anwalt außerhalb der Hauptverhandlung oder
  2. in der Hauptverhandlung tätig war.

 

Verfahrensgebühr: Die Verfahrensgebühr erhält der Rechtsanwalt für die Tätigkeit und Vertretung des Mandanten im gerichtlichen...


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