- Arbeitsgerichtsverfahren
- Betreuervergütung
- Beweissicherungsverfahren
- Bußgeldsachen
- Familiensachen Allgemeines
- Familiensachen Verfahrenswerte nach FamFG / FamGKG
- Familiensachen Gebühren nach FamFG / FamGKG
- Familiensachen Pflegschaft / Betreuung / Vormundschaft
- Finanzverfahren
- Kapitalanlegermusterverfahren KapMuG
- Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Design-, Topographieschutz- und Sortenschutzsachen
- Prozesspflegervergütung
- Sozialverfahren
- Steuersachen
- Strafsachen
- Grundlagen in Strafsachen
- Hilfe zur Errechnung der Rahmengebühren in Strafsachen
- 20 % Zuschlag auf Gebühren in Strafsachen
- Strafsachen Berechnungsmethoden
- Die Grundgebühr in Strafsachen
- Verfahrensgebühr für das vorgerichtliche Tätigwerden bzw. vorbereitende Verfahren in Strafsachen
- Die Erhöhungsgebühr in Strafsachen
- Terminsgebühr für verschiedene Terminswahrnehmungen im Strafverfahren, die keine Hauptverhandlungstermine sind
- Gebühren in Strafsachen für den ersten Rechtszug Wahl-/Pflichtverteidiger (VerfG, TermG, Längezuschlag)
- Verzicht auf Pflichtverteidigergebühren für Anspruch auf Wahlverteidigergebühren
- Verweisung vom Amtsgericht an die Große Strafkammer - Angelegenheiten
- Die Zusatzverfahrensgebühr / Befriedungsgebühr Nr. 4141 VV RVG in Strafsachen
- Neuerung, Klarstellung, Erweiterung zur Zusätzlichen Verfahrensgebühr / Befriedungsgebühr Nr. 4141 VV RVG
- Gebühren in Strafsachen, die nebeneinander entstehen können
- Gebühren im Berufungsstrafverfahren
- Gebühren im Revisionsstrafverfahren
- Verbindung und Trennung von Strafsachen
- Verweisung und Zurückverweisung in Strafsachen
- Einziehung und verwandte Maßnahmen in Strafsachen
- Adhäsionsverfahren
- Privatklageverfahren und Nebenklageverfahren
- Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen
- Gebühren in der Strafvollstreckung
- Gebühren für die Tätigkeit im Strafvollzug
- Gebühren für Einzeltätigkeiten des Rechtsanwalts in Strafsachen
- Gebühren für die Strafanzeige
- Die Pauschvergütung für den Pflichtverteidiger
- Die Pauschvergütung für den Wahlverteidiger
- Der Anspruch gegen den Beschuldigten in Strafsachen
- Differenztheorie - Differenzmethode - Der Freispruch und Teilfreispruch - Kostenerstattung
- Entscheidungen zur Differenztheorie in Strafsachen
- Rechtsfolgenbeschränkung im Berufungsstrafverfahren - Kosten bzw. Gebühren
- Die vorsorgliche Abtretung der Gebühren in Strafsachen/Bußgeldsachen, damit nicht aufgerechnet werden kann
- Verrechnung von Vorschüssen und Zahlungen bei Pflichtverteidigung
- Kostenerstattung und Kostenfestsetzung in Strafsachen
- Die Erstreckung der Beiordnung in Straf- und Bußgeldsachen
- Untervollmachts-/Korrespondenzmandate
- Unfallsachen
- Urkundenprozess
- Verbraucherrechtedurchführungsgesetz: Abhilfeklage, Sammelklage Gebühren, Werte, Angelegenheiten
- Verfassungsbeschwerde
- Vergabeverfahren
- Verwaltungsverfahren
- Verfahren innerhalb der Europäischen Union
- WBO-Verfahren (Wehrbeschwerdeordnung)
- WEG-Verfahren (Wohnungseigentumsverfahren)
- -------------------------------------------
- Archiv: RA-Gebühren II
Die vorsorgliche Abtretung der Gebühren in Strafsachen/Bußgeldsachen, damit nicht aufgerechnet werden kann
Es empfiehlt sich, dass sich der Rechtsanwalt die Gebühr(en) für den Teilfreispruch von seinem Mandanten abtreten lässt, damit die Staatskasse nicht mit anderweitigen notwendigen Auslagen, wie z. B. mit Gerichtskosten oder Geldstrafen, aufrechnen kann und der Angeklagte dann keine Rechtsanwaltskosten für seinen Anwalt mehr aus der Staatskasse erhält. Hat nämlich der Beschuldigte oder Betroffene den Anspruch gegen die Staatskasse auf Erstattung von Anwaltskosten als notwendige Auslagen an den...
Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.
Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.
Falls Sie bereits registriert sind,
dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!