Rechtsfolgenbeschränkung im Berufungsstrafverfahren - Kosten bzw. Gebühren

Eine liebe Kundin wandte sich mit folgendem Problem an mich: In einem Berufungsstrafverfahren wurde von der Staatskasse von zwei Terminsgebühren lediglich eine bezahlt und diese auch nur zur Hälfte. Die Rechtspflegerin berief sich dabei u. a. auch auf die Kostenentscheidung, in welcher auf eine Rechtsfolgenbeschränkung eingegangen wurde.

 

Kostenentscheidung: „Die Staatskasse hat die Kosten des Berufungsverfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten zu tragen mit Ausnahme derjenigen...


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