Gebühren in Strafsachen, die nebeneinander entstehen können

  • Die Grundgebühr nach Nr. 4100 VV RVG für die Einarbeitung in die Sache.
  • Die Verfahrensgebühr nach Nr. 4104 VV RVG für die Tätigkeit im vorbereitenden Verfahren bis zum Eingang der Anklageschrift bei Gericht.
  • Die Terminsgebühr nach Nr. 4102 VV RVG für die Teilnahme an Terminen, die nicht Hauptverhandlungstermine sind. Also für die Teilnahme an richterlichen Vernehmungen, an Vernehmungen der Staatsanwaltschaft, für Verhandlungen bei Terminen zur Fortdauer der Untersuchungshaft und Unterbringung des...

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