Verfahrensgebühr für das vorgerichtliche Tätigwerden bzw. vorbereitende Verfahren in Strafsachen

Der Rechtsanwalt erhält für seine Tätigkeit im vorbereitenden Verfahren gem. Nrn. 4104 und 4105 VV RVG eine Verfahrensgebühr. In das vorbereitende Verfahren fallen alle Tätigkeiten des Rechtsanwaltes bis zum Eingang der Anklageschrift bei Gericht, bis zum Antrag auf Erlass eines Strafbefehls bei Gericht oder im beschleunigten Verfahren bis zum Vortrag der Anklage, wenn diese nur mündlich erhoben wird.

 

Hinweis! Beschleunigte Verfahren nach §§ 417 ff. StPO finden dann statt, wenn die Sache auf...


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